seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde
keine theoretische / praktische Prüfung erforderlich
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